Homeoffice-Kosten steuerlich absetzen: Pauschale, Arbeitszimmer und absetzbare Ausgaben 2025
Erfahren Sie, welche Homeoffice-Kosten Sie steuerlich absetzen können, wie die Homeoffice-Pauschale funktioniert und was beim Arbeitszimmer zu beachten ist.

Die Arbeit im Homeoffice spart zwar den Arbeitsweg, verursacht aber auch Kosten: Strom, Heizung, Internet, Möbel, Technik. Die gute Nachricht: Viele dieser Ausgaben können Sie steuerlich geltend machen und so bares Geld sparen.
Doch welche Kosten sind absetzbar? Wie funktioniert die Homeoffice-Pauschale? Wann lohnt sich die Angabe eines häuslichen Arbeitszimmers? Und was gilt für Selbstständige?
In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über die steuerliche Absetzbarkeit von Homeoffice-Kosten wissen müssen – mit konkreten Beispielen, Berechnungen und praktischen Tipps für Ihre Steuererklärung 2025.
Homeoffice-Pauschale: Die einfachste Lösung für Arbeitnehmer
Die Homeoffice-Pauschale ist seit 2023 die Standard-Lösung für alle, die von Zuhause arbeiten – ohne separates Arbeitszimmer.
Was ist die Homeoffice-Pauschale?
Die Homeoffice-Pauschale ist ein pauschaler Steuervorteil für Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten.
Die wichtigsten Eckdaten 2025:
- 6 Euro pro Homeoffice-Tag
- Maximal 210 Tage pro Jahr
- Höchstbetrag: 1.260 Euro jährlich
- Keine Nachweise erforderlich
- Automatisch als Werbungskosten anrechenbar
Voraussetzungen:
- Sie sind Arbeitnehmer (angestellt, nicht selbstständig)
- Sie arbeiten Zuhause (nicht im Büro des Arbeitgebers)
- Sie haben keinen Anspruch auf ein voll absetzbares Arbeitszimmer
Wie funktioniert die Homeoffice-Pauschale?
Die Anwendung ist denkbar einfach:
Schritt 1: Homeoffice-Tage zählen Notieren Sie, an wie vielen Tagen Sie im Jahr überwiegend von Zuhause aus gearbeitet haben.
Beispiel:
- 3 Tage pro Woche Homeoffice
- 48 Wochen im Jahr (abzüglich Urlaub)
- 3 x 48 = 144 Homeoffice-Tage
Schritt 2: Pauschale berechnen
- 144 Tage x 6 Euro = 864 Euro
- Diese 864 Euro tragen Sie in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten ein
Schritt 3: Steuerersparnis ermitteln
- Bei 30 Prozent persönlichem Steuersatz: 864 Euro x 0,30 = 259,20 Euro Steuerersparnis
Wichtig: Die Pauschale ist bereits in der Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro enthalten. Ein zusätzlicher Vorteil entsteht erst, wenn Ihre gesamten Werbungskosten (inklusive Homeoffice-Pauschale) über 1.230 Euro liegen.
Wo trage ich die Homeoffice-Pauschale ein?
In der Steuererklärung (Anlage N):
Zeile 43: Erste Tätigkeitsstätte und weitere Arbeitsorte
- “Homeoffice” als weiteren Arbeitsort eintragen
- Anzahl der Tage angeben
Alternative: ELSTER oder Steuersoftware
- Dort meist separate Felder für “Tage im Homeoffice”
- Software berechnet automatisch
Keine Belege erforderlich: Sie müssen keine Nachweise über Ihre Homeoffice-Tage sammeln oder einreichen. Das Finanzamt kann aber im Zweifelsfall eine plausible Darstellung verlangen (z.B. Arbeitgeberbestätigung).
Für wen lohnt sich die Homeoffice-Pauschale?
Die Pauschale ist ideal für:
✅ Arbeitnehmer ohne separates Arbeitszimmer
- Arbeiten am Esstisch, in der Wohnzimmerecke oder im Schlafzimmer
- Kein abgeschlossener, ausschließlich beruflich genutzter Raum
✅ Gelegenheits-Homeoffice
- 1-3 Tage pro Woche Homeoffice
- Hybrid-Modelle mit Büro-Präsenz
✅ Geringe tatsächliche Kosten
- Wenn Ihre echten Homeoffice-Ausgaben unter 1.260 Euro liegen
- Einfache Ausstattung, keine großen Investitionen
✅ Wenig Aufwand gewünscht
- Keine Lust auf Belegsammlung
- Einfache Steuererklärung bevorzugt
Das häusliche Arbeitszimmer: Höhere Absetzbarkeit mit Auflagen
Wenn Sie einen separaten Raum ausschließlich beruflich nutzen, können Sie statt der Pauschale ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen.
Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer
Ein Arbeitszimmer wird nur anerkannt, wenn strikte Kriterien erfüllt sind:
Räumliche Voraussetzungen:
- Separater, abgeschlossener Raum (eigene Tür)
- Ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt (mindestens 90 Prozent)
- Büromäßig eingerichtet (Schreibtisch, Stuhl, Regale)
- Kein Durchgangszimmer
- Nicht privat mitgenutzt (kein Gästezimmer, kein Hobbyraum)
Das wird NICHT als Arbeitszimmer anerkannt:
- ❌ Arbeitsecke im Wohnzimmer
- ❌ Schreibtisch im Schlafzimmer
- ❌ Durchgangszimmer
- ❌ Raum mit Gästebett oder privaten Möbeln
- ❌ Multifunktionsraum
Absetzbarer Betrag beim Arbeitszimmer
Die Höhe der absetzbaren Kosten hängt davon ab, ob das Arbeitszimmer Ihr Arbeitsmittelpunkt ist:
Variante 1: Arbeitszimmer als Mittelpunkt der Tätigkeit
- Absetzbar: Unbegrenzt alle tatsächlichen Kosten
- Gilt, wenn Sie überwiegend (mehr als 50 Prozent) von Zuhause arbeiten
- Kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht
Beispiel:
- Freiberufler, Selbstständige
- Vollzeit-Homeoffice ohne Büro beim Arbeitgeber
- Außendienstmitarbeiter ohne festen Schreibtisch im Betrieb
Variante 2: Arbeitszimmer NICHT Mittelpunkt
- Absetzbar: Maximal 1.250 Euro pro Jahr
- Gilt, wenn Sie auch im Büro arbeiten oder unterwegs sind
- Arbeitszimmer nur ergänzend genutzt wird
Beispiel:
- Lehrer (Schule = Hauptarbeitsort, Homeoffice für Korrekturen)
- Hybrid-Arbeit (3 Tage Büro, 2 Tage Homeoffice)
Wichtig: Seit 2023 gibt es keine Kombination mehr zwischen Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale. Sie müssen sich entscheiden!
Welche Kosten sind beim Arbeitszimmer absetzbar?
Wenn Ihr Arbeitszimmer anerkannt wird, können Sie folgende Kosten anteilig geltend machen:
Direkt zuordenbare Kosten (100 Prozent):
- Renovierung des Arbeitszimmers (Streichen, Tapezieren)
- Arbeitszimmer-spezifische Ausstattung (Teppich, Vorhänge)
- Möbel (Schreibtisch, Stuhl, Regale)
Anteilige Kosten nach Quadratmetern:
- Miete (Arbeitszimmer-Fläche / Gesamtwohnfläche x Gesamtmiete)
- Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser, Müll)
- Gebäudeversicherung
- Grundsteuer (bei Eigenheim)
- Schuldzinsen (bei Eigenheim mit Kredit)
- Gebäude-AfA (bei Eigenheim, 2-3 Prozent pro Jahr)
Beispielrechnung anteilige Kosten:
- Wohnungsgröße: 100 qm
- Arbeitszimmer: 15 qm
- Anteil: 15 Prozent
- Jahresmiete: 12.000 Euro
- Nebenkosten: 3.000 Euro
- Absetzbarer Betrag: (12.000 + 3.000) x 15 Prozent = 2.250 Euro
Bei Mittelpunkt der Tätigkeit: Voll absetzbar (2.250 Euro) Ohne Mittelpunkt: Gedeckelt auf 1.250 Euro
Arbeitszimmer vs. Homeoffice-Pauschale: Was lohnt sich?
Homeoffice-Pauschale wählen, wenn:
- Sie kein separates Zimmer haben
- Ihre echten Kosten unter 1.260 Euro liegen
- Sie wenig Aufwand haben möchten
- Sie die Anforderungen für ein Arbeitszimmer nicht erfüllen
Häusliches Arbeitszimmer wählen, wenn:
- Sie einen abgeschlossenen Raum ausschließlich beruflich nutzen
- Ihre Kosten über 1.260 Euro liegen (bei Mittelpunkt über 1.250 Euro)
- Sie alle Voraussetzungen erfüllen
- Sie bereit sind, Belege zu sammeln
Faustregel: Bei 100 qm Wohnung und 15 qm Arbeitszimmer lohnt sich das Arbeitszimmer ab etwa 700 Euro monatlicher Warmmiete (15 Prozent von 8.400 Euro Jahresmiete = 1.260 Euro).
Arbeitsmittel: Zusätzlich absetzbar
Unabhängig von Pauschale oder Arbeitszimmer können Sie Arbeitsmittel als Werbungskosten absetzen.
Was sind Arbeitsmittel?
Arbeitsmittel sind Gegenstände, die Sie fast ausschließlich beruflich nutzen.
Typische Homeoffice-Arbeitsmittel:
- Computer und Laptop
- Monitor, Maus, Tastatur
- Drucker und Scanner
- Bürostuhl und Schreibtisch
- Lampen und Beleuchtung
- Kabel, USB-Hubs, Adapter
- Headset und Webcam
- Software und Apps (beruflich)
- Fachliteratur und Fachzeitschriften
- Büromaterial (Stifte, Papier, Ordner)
Sofortabzug vs. Abschreibung
Die steuerliche Behandlung hängt vom Kaufpreis ab:
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) – Sofortabzug
- Netto-Kaufpreis bis 800 Euro (brutto 952 Euro)
- Komplett im Jahr der Anschaffung absetzbar
- Beispiel: Bürostuhl für 600 Euro → 600 Euro Werbungskosten
Höherwertige Wirtschaftsgüter – Abschreibung (AfA)
- Netto-Kaufpreis über 800 Euro
- Abschreibung über die Nutzungsdauer
- Beispiel: Schreibtisch für 1.200 Euro → 13 Jahre Nutzungsdauer → 92 Euro pro Jahr
Wichtige Nutzungsdauern:
- Computer, Laptop: 1 Jahr (seit 2021)
- Peripheriegeräte (Monitor, Drucker): 3 Jahre
- Büromöbel: 13 Jahre
- Software: 3 Jahre (bei Update-Abo: Sofortabzug)
Private Mitbenutzung berücksichtigen
Bei Gegenständen, die Sie auch privat nutzen, müssen Sie den beruflichen Anteil schätzen.
Aufteilung nach Nutzung:
- Überwiegend beruflich (mehr als 90 Prozent): Voll absetzbar
- 50-90 Prozent beruflich: Anteilig absetzbar (z.B. 70 Prozent)
- Unter 50 Prozent beruflich: Nicht absetzbar
Beispiele:
- Laptop nur für Arbeit: 100 Prozent absetzbar
- Laptop 80 Prozent Arbeit, 20 Prozent privat: 80 Prozent absetzbar
- Smartphone 50 Prozent beruflich: 50 Prozent absetzbar
- Tablet hauptsächlich privat: Nicht absetzbar
Tipp: Halten Sie die Aufteilung nachvollziehbar fest (z.B. Arbeitstagebuch, Nutzungsprotokoll).
Telefon- und Internetkosten absetzen
Telefon und Internet können anteilig als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Variante 1: Pauschale ohne Nachweis
- 20 Euro pro Monat pauschal (240 Euro pro Jahr)
- Keine Einzelnachweise erforderlich
- Vom Finanzamt meist anerkannt
Variante 2: Tatsächliche Kosten mit Nachweis
- Beruflicher Anteil schätzen (meist 20-50 Prozent)
- Belege sammeln (Telefonrechnungen, Internetvertrag)
- Dreimonatige Einzelaufstellung kann verlangt werden
Beispiel:
- Internetkosten: 40 Euro pro Monat = 480 Euro pro Jahr
- Berufliche Nutzung: 40 Prozent
- Absetzbar: 192 Euro pro Jahr
Separate berufliche Anschlüsse: Wenn Sie einen zweiten Anschluss ausschließlich beruflich nutzen, ist dieser zu 100 Prozent absetzbar.
Selbstständige und Freiberufler: Betriebsausgaben statt Werbungskosten
Für Selbstständige gelten andere Regelungen – aber mit mehr Gestaltungsspielraum.
Homeoffice als Betriebsausgabe
Selbstständige können Homeoffice-Kosten als Betriebsausgaben geltend machen.
Wichtige Unterschiede zu Arbeitnehmern:
- ✅ Keine Homeoffice-Pauschale (nicht notwendig, da volle Kosten absetzbar)
- ✅ Arbeitszimmer meist als Betriebsmittelpunkt anerkannt
- ✅ Auch nicht abgeschlossene Bereiche teilweise absetzbar
- ✅ Flexiblere Handhabung
Arbeitszimmer für Selbstständige
Voll absetzbar, wenn:
- Das Arbeitszimmer der Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit ist
- Sie keinen anderen Geschäftsraum haben
- Gilt für die meisten Freiberufler und Einzelunternehmer
Absetzbare Kosten:
- Miete oder Gebäude-AfA (anteilig nach qm)
- Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser)
- Renovierung und Instandhaltung
- Reinigung
- Versicherungen
- Alle Arbeitsmittel
Beispiel Freiberufler:
- Wohnung 80 qm, Arbeitszimmer 20 qm = 25 Prozent
- Jahresmiete inkl. Nebenkosten: 15.000 Euro
- Absetzbar: 3.750 Euro
Betriebliche Nutzung der Wohnung
Auch ohne separates Arbeitszimmer können Selbstständige anteilige Kosten geltend machen:
Arbeitsecke oder Teilbereich:
- Anteilig nach qm oder prozentualer Nutzung
- Strengere Nachweispflicht als bei Arbeitszimmer
- Finanzamt prüft genauer
Wichtig: Dokumentieren Sie die berufliche Nutzung (Fotos, Grundriss, Nutzungskonzept).
Umsatzsteuer bei Homeoffice
Vorsteuerabzug möglich: Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, können Sie die Vorsteuer auf Homeoffice-Ausgaben geltend machen:
- Möbel
- Technik
- Renovierung
- Anteilige Miete (bei gewerblicher Vermietung)
Achtung: Bei anteiliger Nutzung der Wohnung kann dies steuerliche Konsequenzen bei Verkauf haben (Spekulationsfrist).
Typische Homeoffice-Kosten und ihre Absetzbarkeit im Überblick
Hier eine übersichtliche Tabelle, was absetzbar ist:
| Kostenart | Arbeitnehmer (Pauschale) | Arbeitnehmer (Arbeitszimmer) | Selbstständige |
|---|---|---|---|
| Homeoffice-Pauschale | ✅ 6 Euro/Tag (max. 1.260 Euro) | ❌ | ❌ |
| Miete anteilig | ❌ | ✅ (nach qm-Anteil) | ✅ (nach qm-Anteil) |
| Nebenkosten anteilig | ❌ | ✅ (nach qm-Anteil) | ✅ (nach qm-Anteil) |
| Strom, Heizung | ❌ | ✅ (anteilig) | ✅ (anteilig) |
| Renovierung Arbeitszimmer | ❌ | ✅ (100 Prozent) | ✅ (100 Prozent) |
| Schreibtisch, Stuhl | ✅ (als Arbeitsmittel) | ✅ (zusätzlich) | ✅ |
| Computer, Monitor | ✅ (als Arbeitsmittel) | ✅ (zusätzlich) | ✅ |
| Telefon, Internet | ✅ (20 Euro/Monat Pauschale) | ✅ (anteilig oder Pauschale) | ✅ (anteilig) |
| Büromaterial | ✅ (als Arbeitsmittel) | ✅ (zusätzlich) | ✅ |
| Software | ✅ (beruflich) | ✅ (zusätzlich) | ✅ |
Hinweis: Die richtige Auswahl ergonomischer Arbeitsmittel ist entscheidend für Ihre Gesundheit. Lesen Sie unseren Ratgeber zu ergonomischen Homeoffice-Möbeln, um die optimalen Anschaffungen für Ihr Homeoffice zu finden.
Praktische Beispiele und Berechnungen
Beispiel 1: Arbeitnehmer ohne Arbeitszimmer (Homeoffice-Pauschale)
Situation:
- Lisa arbeitet 3 Tage pro Woche im Homeoffice (am Esstisch)
- 48 Arbeitswochen im Jahr
- Arbeitstage: 3 x 48 = 144 Tage
- Zusätzliche Arbeitsmittel: Laptop-Ständer (80 Euro), Monitor (300 Euro), Maus (40 Euro)
Steuerliche Absetzung:
- Homeoffice-Pauschale: 144 Tage x 6 Euro = 864 Euro
- Arbeitsmittel: 80 + 300 + 40 = 420 Euro
- Gesamt: 1.284 Euro Werbungskosten
Steuerersparnis (bei 30 Prozent Steuersatz):
- Werbungskosten über Pauschale (1.284 - 1.230) = 54 Euro
- Ersparnis: 16,20 Euro (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer)
Hinweis: Hier lohnt sich die Angabe wegen der Arbeitsmittel.
Beispiel 2: Arbeitnehmer mit Arbeitszimmer (Mittelpunkt)
Situation:
- Max arbeitet 100 Prozent im Homeoffice (IT-Entwickler)
- Separates 16 qm Arbeitszimmer in 80 qm Wohnung (20 Prozent)
- Jahresmiete warm: 18.000 Euro
- Renovierung Arbeitszimmer: 800 Euro
- Neue Möbel: Schreibtisch (1.500 Euro, AfA 13 Jahre)
Steuerliche Absetzung:
- Miete anteilig: 18.000 x 20 Prozent = 3.600 Euro
- Renovierung: 800 Euro
- Schreibtisch AfA: 1.500 / 13 = 115 Euro
- Gesamt: 4.515 Euro Werbungskosten
Steuerersparnis (bei 35 Prozent Steuersatz):
- Ersparnis: 1.580 Euro pro Jahr
Beispiel 3: Selbstständige Grafikdesignerin
Situation:
- Sarah arbeitet komplett von Zuhause (Homeoffice = Betriebsmittelpunkt)
- 18 qm Arbeitszimmer in 90 qm Wohnung (20 Prozent)
- Jahresmiete warm: 16.500 Euro
- Arbeitsmittel: Neuer Mac (2.800 Euro), Grafiktablett (600 Euro), Adobe Creative Cloud (60 Euro/Monat)
Steuerliche Absetzung (Betriebsausgaben):
- Miete anteilig: 16.500 x 20 Prozent = 3.300 Euro
- Mac AfA: 2.800 / 1 Jahr = 2.800 Euro (Computer: 1 Jahr Nutzungsdauer)
- Grafiktablett: 600 Euro (unter 800 Euro = Sofortabzug)
- Software: 60 x 12 = 720 Euro
- Gesamt: 7.420 Euro Betriebsausgaben
Steuerersparnis (bei 30 Prozent Einkommensteuer + Gewerbesteuer):
- Grobe Ersparnis: ca. 2.600 Euro
Häufige Fehler vermeiden
Fehler 1: Pauschale und Arbeitszimmer kombinieren
❌ Falsch: Homeoffice-Pauschale UND Arbeitszimmer gleichzeitig ansetzen ✅ Richtig: Entscheiden Sie sich für eine Variante
Regel: Seit 2023 schließen sich Pauschale und Arbeitszimmer gegenseitig aus.
Fehler 2: Arbeitszimmer ohne Erfüllung der Voraussetzungen
❌ Falsch: Arbeitsecke im Wohnzimmer als Arbeitszimmer deklarieren ✅ Richtig: Nur separater, abgeschlossener Raum ist Arbeitszimmer
Konsequenz: Finanzamt erkennt Kosten nicht an, verlangt Nachzahlung.
Fehler 3: Private Nutzung nicht berücksichtigen
❌ Falsch: Laptop zu 100 Prozent absetzen, obwohl auch privat genutzt ✅ Richtig: Beruflichen Anteil realistisch schätzen (z.B. 70 Prozent)
Tipp: Lieber konservativ schätzen als übertreiben.
Fehler 4: Keine Belege sammeln
❌ Falsch: Kosten schätzen ohne Nachweise ✅ Richtig: Alle Rechnungen und Belege aufbewahren
Wichtig: Mindestens 10 Jahre aufbewahren (auch digital möglich).
Fehler 5: AfA-Regeln ignorieren
❌ Falsch: Schreibtisch für 1.500 Euro komplett im Jahr des Kaufs absetzen ✅ Richtig: Über 800 Euro → Abschreibung über 13 Jahre (115 Euro/Jahr)
Beachten: Nur GWG bis 800 Euro netto sind sofort absetzbar.
Arbeitgeber-Zuschüsse zum Homeoffice
Viele Arbeitgeber bezuschussen inzwischen die Homeoffice-Ausstattung.
Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse
Was ist steuerfrei möglich?
- Arbeitsmittel (Computer, Monitor, Möbel) als Leihgabe oder Zuschuss
- Pauschalzahlung für Homeoffice-Ausstattung: Steuerfrei bis zu bestimmten Grenzen
- Internetkostenzuschuss
Wichtig: Wenn der Arbeitgeber Kosten übernimmt, können Sie diese nicht zusätzlich absetzen.
Kombination von Arbeitgeberzuschuss und eigener Absetzung
Regelung:
- Vom Arbeitgeber bezahlte Kosten: Nicht absetzbar
- Ihre eigenen Zusatzkosten: Absetzbar
Beispiel:
- Arbeitgeber stellt Laptop (1.000 Euro)
- Sie kaufen zusätzlich Monitor (300 Euro) und Maus (50 Euro)
- Absetzbar: 350 Euro (Ihre Eigeninvestitionen)
Checkliste für Ihre Steuererklärung 2025
Für Arbeitnehmer mit Homeoffice-Pauschale
- Homeoffice-Tage zählen und notieren
- In Anlage N unter “Erste Tätigkeitsstätte” eintragen
- Arbeitsmittel separat aufführen (Anlage N, Zeile 41-48)
- Telefon/Internet-Pauschale (20 Euro/Monat) prüfen
- Belege für Arbeitsmittel aufbewahren
Für Arbeitnehmer mit häuslichem Arbeitszimmer
- Raumgröße und Wohnfläche ermitteln
- Anteil berechnen (Arbeitszimmer / Gesamtfläche)
- Miete und Nebenkosten anteilig berechnen
- Renovierungskosten sammeln
- Fotos vom Arbeitszimmer machen (Beweis für Anerkennung)
- Grundriss der Wohnung bereitlegen
- Alle Belege chronologisch ordnen
- Arbeitsmittel zusätzlich aufführen
- In Anlage N unter “Arbeitszimmer” eintragen
Für Selbstständige
- Arbeitszimmer-Anteil berechnen
- Alle Betriebsausgaben dokumentieren
- Miete oder Gebäude-AfA ermitteln
- Arbeitsmittel-Käufe sammeln
- GWG (bis 800 Euro) und AfA-pflichtige Güter trennen
- Nutzungsdauer für AfA ermitteln
- Telefon/Internet anteilig berechnen
- Vorsteuer prüfen (bei Umsatzsteuerpflicht)
- In Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanz eintragen
Steuerberatung: Wann sie sich lohnt
Bei komplexen Fällen kann eine professionelle Steuerberatung sinnvoll sein:
Wann zum Steuerberater?
- Grenzfälle beim häuslichen Arbeitszimmer
- Hohe Investitionen in Homeoffice-Ausstattung
- Selbstständige mit komplexer Betriebsausgaben-Struktur
- Kombination aus Anstellung und Selbstständigkeit
- Unsicherheiten bei Aufteilung privat/beruflich
Kosten vs. Nutzen:
- Steuerberatung kostet 200-600 Euro (je nach Aufwand)
- Lohnt sich meist ab 2.000 Euro zu optimierenden Ausgaben
- Beratungskosten selbst absetzbar (Steuerberatungskosten)
Alternative: Lohnsteuerhilfeverein
- Günstiger (80-400 Euro pro Jahr)
- Für Arbeitnehmer geeignet
- Einkommensgrenze beachten (meist unter 20.000 Euro zu versteuerndes Einkommen)
Ausblick: Änderungen und Entwicklungen
Homeoffice-Pauschale bleibt bestehen
Die ursprünglich bis 2022 befristete Homeoffice-Pauschale wurde unbefristet verlängert.
Stand 2025:
- 6 Euro pro Tag
- Maximal 210 Tage (1.260 Euro)
- Keine Anpassung geplant
Diskussion: Manche Politiker fordern Erhöhung auf 8-10 Euro pro Tag – aktuell aber nicht beschlossen.
Digitalisierung der Nachweise
Elektronische Belege:
- Digitale Rechnungen sind gleichwertig zu Papier
- Scannen oder Fotografieren ausreichend
- Cloud-Speicherung erlaubt
- Wichtig: Lesbarkeit über 10 Jahre sicherstellen
ELSTER-Vorabfüllung: Künftig könnten Arbeitgeber Homeoffice-Tage direkt an das Finanzamt melden (wie bei Lohnsteuer).
Fazit: Homeoffice-Kosten optimal absetzen
Die steuerliche Absetzung von Homeoffice-Kosten bietet erhebliches Sparpotenzial – wenn Sie die Regelungen kennen und richtig anwenden.
Die wichtigsten Erkenntnisse:
Für die meisten Arbeitnehmer:
- Homeoffice-Pauschale (6 Euro/Tag) ist einfach und ausreichend
- Zusätzlich Arbeitsmittel einzeln absetzen
- Keine Belege für Pauschale erforderlich
Für Arbeitnehmer mit separatem Arbeitszimmer:
- Prüfen Sie, ob Voraussetzungen erfüllt sind
- Lohnt sich ab etwa 700 Euro Warmmiete (bei 15 qm Arbeitszimmer in 100 qm Wohnung)
- Mittelpunkt der Tätigkeit = unbegrenzt absetzbar
- Sammeln Sie alle Belege akribisch
Für Selbstständige:
- Arbeitszimmer meist voll als Betriebsausgabe absetzbar
- Auch ohne separates Zimmer anteilige Kosten geltend machen
- Vorsteuerabzug prüfen
- Detaillierte Dokumentation wichtig
Grundsätzliche Tipps:
- Dokumentieren Sie alles: Homeoffice-Tage, Ausgaben, Raumaufteilung
- Sammeln Sie Belege: Digital oder Papier, aber lückenlos
- Seien Sie realistisch: Übertreibungen fallen auf
- Nutzen Sie Gestaltungsspielräume: Aber bleiben Sie im legalen Rahmen
- Holen Sie Rat: Bei Unsicherheiten Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein konsultieren
Starten Sie jetzt:
- Richten Sie ein System zur Belegsammlung ein
- Notieren Sie ab heute Ihre Homeoffice-Tage
- Prüfen Sie, ob ein häusliches Arbeitszimmer für Sie infrage kommt
- Kalkulieren Sie Ihr Sparpotenzial
Die Steuererklärung für 2025 wird eingereicht bis Juli 2026 – aber mit guter Vorbereitung das ganze Jahr über sparen Sie nicht nur Steuern, sondern auch Stress und Zeit. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen das Steuerrecht bietet, und holen Sie sich zurück, was Ihnen zusteht.
Häufig gestellte Fragen
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