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Homeoffice steuerlich absetzen: Kompletter Leitfaden zur Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer

Erfahren Sie, wie Sie Ihr Homeoffice steuerlich optimal absetzen – mit Homeoffice-Pauschale, Arbeitszimmer-Regelung und allen absetzbaren Kosten für Arbeitnehmer und Selbstständige.

Homeoffice Ratgeber
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Arbeitnehmer berechnet steuerliche Absetzbarkeit von Homeoffice-Kosten am Schreibtisch

Die Arbeit im Homeoffice kann Ihre Steuerlast erheblich senken – wenn Sie wissen, wie. Ob Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer, ob Arbeitnehmer oder Selbstständiger: Die steuerlichen Regelungen bieten verschiedene Möglichkeiten, Ihre Kosten geltend zu machen.

Doch die verschiedenen Regelungen sind komplex: Wann lohnt sich die Homeoffice-Pauschale? Wann ist das Arbeitszimmer die bessere Wahl? Welche zusätzlichen Kosten können Sie absetzen? Und wie dokumentieren Sie alles korrekt?

In diesem umfassenden Leitfaden erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Homeoffice optimal steuerlich absetzen – mit konkreten Rechenbeispielen, praktischen Tipps und allen wichtigen Regelungen für 2025.

Die zwei Wege: Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer

Das deutsche Steuerrecht bietet zwei grundsätzliche Möglichkeiten, Ihre Homeoffice-Kosten abzusetzen. Die Wahl der richtigen Option kann mehrere hundert Euro Steuerersparnis ausmachen.

Die Homeoffice-Pauschale: Einfach und unkompliziert

Die Homeoffice-Pauschale wurde 2020 eingeführt und seither mehrfach angepasst. Sie ist die einfachste Möglichkeit, Homeoffice-Kosten geltend zu machen.

So funktioniert die Homeoffice-Pauschale:

  • 6 Euro pro Tag, an dem Sie ausschlieĂźlich im Homeoffice arbeiten
  • Maximal 1.260 Euro pro Jahr (entspricht 210 Homeoffice-Tagen)
  • Kein Nachweis einzelner Kosten notwendig
  • Kein separates Arbeitszimmer erforderlich
  • Gilt als Werbungskosten fĂĽr Arbeitnehmer oder Betriebsausgaben fĂĽr Selbstständige

Wichtig: Die Pauschale können Sie nur für Tage ansetzen, an denen Sie ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben. Tage mit Büropräsenz oder Außenterminen zählen nicht.

Rechenbeispiel 1: Teilzeit-Homeoffice

Lisa arbeitet 3 Tage pro Woche im Homeoffice (156 Tage pro Jahr):

  • 156 Tage Ă— 6 Euro = 936 Euro
  • Steuerersparnis bei 30 Prozent Steuersatz: ca. 280 Euro

Rechenbeispiel 2: Vollzeit-Homeoffice

Markus arbeitet komplett remote (230 Tage pro Jahr):

  • 230 Tage Ă— 6 Euro = 1.380 Euro
  • Aber: Nur maximal 1.260 Euro absetzbar
  • Steuerersparnis bei 35 Prozent Steuersatz: ca. 441 Euro

Das häusliche Arbeitszimmer: Höhere Abzüge bei bestimmten Voraussetzungen

Wenn Sie ein separates Zimmer ausschließlich beruflich nutzen, können Sie unter bestimmten Bedingungen deutlich mehr absetzen als die Pauschale.

Voraussetzungen fĂĽr das Arbeitszimmer:

  1. Räumlich abgetrennter Raum (kein Durchgangszimmer, keine Wohn-/Schlafzimmernutzung)
  2. AusschlieĂźlich oder nahezu ausschlieĂźlich berufliche Nutzung (mindestens 90 Prozent)
  3. Büromäßige Ausstattung (Schreibtisch, Stuhl, Regale)

Zwei Stufen der Absetzbarkeit:

Stufe 1: Begrenzter Abzug (maximal 1.260 Euro)

Wenn Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur VerfĂĽgung steht:

  • Arbeitnehmer ohne festen BĂĽroarbeitsplatz
  • Lehrer, die nur Klassenraum haben
  • AuĂźendienstmitarbeiter ohne BĂĽro

Stufe 2: Unbegrenzter Abzug

Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit bildet:

  • Selbstständige und Freiberufler, die hauptsächlich von Zuhause arbeiten
  • Arbeitnehmer, die vertraglich im Homeoffice arbeiten
  • Personen ohne anderen Arbeitsplatz mit ĂĽberwiegender BĂĽrotätigkeit

Wichtig: Sie müssen sich zwischen Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer-Abzug entscheiden. Beides gleichzeitig ist nicht möglich – außer für verschiedene Tätigkeiten (siehe unten).

Vergleich: Was lohnt sich fĂĽr wen?

Die Homeoffice-Pauschale lohnt sich fĂĽr:

  • Arbeitnehmer ohne separates Arbeitszimmer
  • Personen, die in Wohn- oder Schlafzimmer arbeiten
  • Menschen mit niedrigen tatsächlichen Kosten
  • Bei weniger als 210 Homeoffice-Tagen
  • Wenn Sie keine Nachweise fĂĽhren möchten

Das Arbeitszimmer lohnt sich fĂĽr:

  • Personen mit separatem Raum, der Voraussetzungen erfĂĽllt
  • Bei hohen tatsächlichen Kosten (Miete, Nebenkosten)
  • Selbstständige mit Homeoffice als Tätigkeitsmittelpunkt
  • Bei mehr als 210 Homeoffice-Tagen
  • Wenn unbegrenzter Abzug möglich ist

Rechenbeispiel Vergleich:

Julia hat ein 15 qm Arbeitszimmer in 100 qm Wohnung:

  • Warmmiete: 1.200 Euro/Monat = 14.400 Euro/Jahr
  • Anteilig (15/100): 2.160 Euro/Jahr

Option 1: Homeoffice-Pauschale

  • 210 Tage Ă— 6 Euro = 1.260 Euro

Option 2: Arbeitszimmer (unbegrenzt absetzbar)

  • 2.160 Euro

Ergebnis: Das Arbeitszimmer bringt 900 Euro mehr Abzug (bei 30 Prozent Steuersatz = 270 Euro mehr Ersparnis)

Schritt-fĂĽr-Schritt: So setzen Sie die Homeoffice-Pauschale ab

Die Homeoffice-Pauschale ist die einfachere Variante. So gehen Sie vor:

Schritt 1: Homeoffice-Tage dokumentieren

FĂĽhren Sie eine einfache Liste oder einen Kalender, in dem Sie jeden Homeoffice-Tag notieren.

Einfache Dokumentation:

Variante 1: Excel-Tabelle

Datum       | Homeoffice | Notizen
2025-01-08  | Ja         | Vollständig im Homeoffice
2025-01-09  | Nein       | Im BĂĽro
2025-01-10  | Ja         | Ganztägig Homeoffice

Variante 2: Kalender

  • Markieren Sie Homeoffice-Tage in Ihrem Kalender
  • Notieren Sie “HO” oder “Homeoffice”
  • Zählen Sie am Jahresende

Variante 3: App oder Tool

  • Digitaler Kalender (Google, Outlook)
  • Zeit-Tracking-Apps
  • Spezielle Homeoffice-Tracker

Was Sie NICHT dokumentieren mĂĽssen:

  • Einzelne Kostenbelege
  • Nachweis ĂĽber Raumgröße
  • Fotos des Arbeitsplatzes

Schritt 2: Homeoffice-Tage zählen

Am Jahresende zählen Sie alle Tage, an denen Sie ausschließlich im Homeoffice waren.

Zählen als Homeoffice-Tag:

  • Volle Arbeitstage im Homeoffice
  • Kurzarbeitstage im Homeoffice
  • Homeoffice an Teilzeitarbeitstagen

Zählen NICHT als Homeoffice-Tag:

  • Tage mit BĂĽropräsenz (auch nur stundenweise)
  • Tage mit Kundenterminen auĂźer Haus
  • Dienstreisen
  • Urlaubs- und Krankheitstage
  • Wochenenden und Feiertage

Schritt 3: Pauschale berechnen

Multiplizieren Sie Ihre Homeoffice-Tage mit 6 Euro, maximal jedoch 1.260 Euro.

Formel: Homeoffice-Pauschale = min(Anzahl Tage Ă— 6 Euro, 1.260 Euro)

Beispiele:

  • 100 Tage: 100 Ă— 6 = 600 Euro
  • 180 Tage: 180 Ă— 6 = 1.080 Euro
  • 210 Tage: 210 Ă— 6 = 1.260 Euro (Maximum erreicht)
  • 250 Tage: 250 Ă— 6 = 1.500 Euro, aber nur 1.260 Euro absetzbar

Schritt 4: In der Steuererklärung eintragen

FĂĽr Arbeitnehmer (Anlage N):

  • Zeile “Homeoffice-Pauschale”
  • Betrag eintragen (maximal 1.260 Euro)
  • Anzahl Tage angeben
  • Keine weiteren Belege nötig (auĂźer bei Nachfrage)

Für Selbstständige (Anlage EÜR oder Bilanz):

  • Als Betriebsausgaben unter “Sonstige Kosten”
  • Bezeichnung: “Homeoffice-Pauschale”
  • Anzahl Tage in Erläuterungen angeben

Schritt 5: Steuerersparnis berechnen

Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab.

Steuerersparnis = Pauschale Ă— Ihr Grenzsteuersatz

Beispielrechnungen:

Niedrigverdiener (25 Prozent Steuersatz):

  • 1.260 Euro Ă— 25 Prozent = 315 Euro Ersparnis

Durchschnittsverdiener (35 Prozent Steuersatz):

  • 1.260 Euro Ă— 35 Prozent = 441 Euro Ersparnis

Gutverdiener (42 Prozent Steuersatz):

  • 1.260 Euro Ă— 42 Prozent = 529 Euro Ersparnis

Spitzenverdiener (45 Prozent Steuersatz):

  • 1.260 Euro Ă— 45 Prozent = 567 Euro Ersparnis

Hinzu kommen gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Das häusliche Arbeitszimmer steuerlich absetzen

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie mit dem Arbeitszimmer-Abzug mehr Steuern sparen.

Voraussetzungen prĂĽfen

Gehen Sie diese Checkliste durch, um zu prĂĽfen, ob Ihr Arbeitszimmer absetzbar ist:

Räumliche Voraussetzungen:

  • Separater, abgeschlossener Raum (nicht Durchgangszimmer)
  • Keine private Mitnutzung (kein Gästezimmer, kein Schlafzimmer)
  • BĂĽromäßige Ausstattung (Schreibtisch, Stuhl, Regale)
  • AusschlieĂźlich oder fast ausschlieĂźlich beruflich genutzt (mehr als 90 Prozent)

Berufliche Voraussetzungen (fĂĽr unbegrenzten Abzug):

  • Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit liegt im Arbeitszimmer
  • Mehr als 50 Prozent der Arbeitszeit findet hier statt
  • Kein anderer Arbeitsplatz verfĂĽgbar oder zumutbar

Berufliche Voraussetzungen (fĂĽr begrenzten Abzug 1.260 Euro):

  • Kein anderer Arbeitsplatz steht zur VerfĂĽgung
  • Tätigkeiten erfordern BĂĽroarbeitsplatz

Absetzbare Kosten berechnen

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie diese Kosten anteilig absetzen:

Direkt absetzbare Kosten:

  • Miete (Kaltmiete)
  • Nebenkosten (Heizung, Wasser, Strom, MĂĽll)
  • Grundsteuer (bei Eigentum)
  • Gebäudeversicherung
  • Renovierungskosten (anteilig)
  • Schönheitsreparaturen
  • Reinigungskosten

Nicht absetzbar:

  • Einrichtung (Möbel, Computer) – diese zählen als Arbeitsmittel (siehe unten)
  • Gartenarbeiten
  • Private Räume

Berechnung der anteiligen Kosten:

Formel: Absetzbare Kosten = Jahreskosten × (Fläche Arbeitszimmer / Fläche Gesamtwohnung)

Rechenbeispiel:

Wohnung: 90 qm, Arbeitszimmer: 12 qm

  • Warmmiete: 1.100 Euro/Monat = 13.200 Euro/Jahr
  • Anteil: 12/90 = 13,33 Prozent
  • Absetzbar: 13.200 Ă— 0,1333 = 1.760 Euro

Bei Eigentum zusätzlich:

  • Abschreibung des Gebäudewerts (2 Prozent pro Jahr, anteilig)
  • Schuldzinsen fĂĽr Baudarlehen (anteilig)

Dokumentation und Nachweise

FĂĽr das Arbeitszimmer brauchen Sie mehr Nachweise als fĂĽr die Pauschale:

Erforderliche Unterlagen:

  1. Grundriss oder Skizze mit eingezeichnetem Arbeitszimmer
  2. Flächenberechnung (Arbeitszimmer und Gesamtwohnung)
  3. Fotos des Arbeitszimmers (zeigen büromäßige Ausstattung)
  4. Mietvertrag oder Kaufvertrag
  5. Nebenkostenabrechnungen
  6. Belege fĂĽr Renovierungen
  7. Nachweis der beruflichen Nutzung (Arbeitsvertrag, Bestätigung Arbeitgeber)

Tipp: Erstellen Sie einen Ordner (digital oder physisch) mit allen Unterlagen. Das Finanzamt kann diese jederzeit anfordern.

Wann ist das Arbeitszimmer unbegrenzt absetzbar?

Der unbegrenzte Abzug bringt die höchste Steuerersparnis, gilt aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Unbegrenzter Abzug fĂĽr:

Selbstständige und Freiberufler:

  • Wenn Homeoffice Hauptarbeitsort ist
  • Mehr als 50 Prozent der Arbeitszeit im Arbeitszimmer
  • Keine oder nur gelegentliche AuĂźentermine

Typische Berufe:

  • Softwareentwickler, Designer, Berater
  • Autoren, Ăśbersetzer, Lektoren
  • Online-Unternehmer, E-Commerce
  • Coaches, Therapeuten (mit Praxisraum zuhause)

Arbeitnehmer:

  • Mit vertraglicher Homeoffice-Vereinbarung
  • Ohne anderen zur VerfĂĽgung stehenden Arbeitsplatz
  • Wenn Tätigkeitsmittelpunkt nachweislich zuhause

Beispiel unbegrenzter Abzug:

Stefan ist selbstständiger Softwareentwickler:

  • 20 qm Arbeitszimmer in 100 qm Eigentumswohnung
  • Gebäudewert: 250.000 Euro
  • Grundsteuer: 400 Euro/Jahr
  • Nebenkosten: 3.600 Euro/Jahr
  • Renovierung Arbeitszimmer: 2.000 Euro

Berechnung (20 Prozent Anteil):

  • Abschreibung: 250.000 Ă— 2 Prozent Ă— 20 Prozent = 1.000 Euro
  • Grundsteuer: 400 Ă— 20 Prozent = 80 Euro
  • Nebenkosten: 3.600 Ă— 20 Prozent = 720 Euro
  • Renovierung: 2.000 Ă— 20 Prozent = 400 Euro

Gesamt absetzbar: 2.200 Euro Steuerersparnis bei 40 Prozent Steuersatz: 880 Euro

Arbeitsmittel zusätzlich absetzen

Unabhängig von Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer können Sie Arbeitsmittel absetzen. Das wird oft übersehen und verschenkt Steuervorteile.

Was sind Arbeitsmittel?

Arbeitsmittel sind Gegenstände, die Sie ausschließlich oder zumindest zu mehr als 90 Prozent beruflich nutzen.

Typische Arbeitsmittel im Homeoffice:

Büromöbel:

  • Schreibtisch
  • BĂĽrostuhl
  • Regale, Schränke
  • Rollcontainer
  • Stehpult oder höhenverstellbarer Tisch
  • Beleuchtung (Schreibtischlampe)

Technik:

  • Computer, Laptop
  • Monitor(e)
  • Drucker, Scanner
  • Tastatur, Maus
  • Webcam, Headset
  • Externe Festplatten
  • USB-Hubs, Kabel

Software:

  • Microsoft Office
  • Adobe Creative Cloud
  • Projektmanagement-Tools
  • Antiviren-Software
  • Buchhaltungssoftware

BĂĽromaterial:

  • Stifte, Papier, Ordner
  • Druckerpatronen
  • Notizblöcke
  • Whiteboard

Fachliteratur und Fortbildung:

  • FachbĂĽcher
  • Online-Kurse
  • Webinare, Seminare
  • Fachzeitschriften-Abos

Sofortabzug oder Abschreibung?

Die Kosten für Arbeitsmittel können Sie je nach Höhe sofort oder verteilt über mehrere Jahre absetzen.

Geringwertige WirtschaftsgĂĽter (GWG):

Bis 800 Euro netto (952 Euro brutto):

  • Sofortiger Abzug im Jahr der Anschaffung
  • Komplette Kosten auf einmal absetzbar

Beispiel: Bürostuhl für 600 Euro → 600 Euro im Jahr 2025 absetzbar

Ăśber 800 Euro netto:

  • Abschreibung ĂĽber die Nutzungsdauer
  • Verteilt ĂĽber mehrere Jahre

Typische Nutzungsdauern (AfA-Tabelle):

  • Computer, Laptops: 3 Jahre
  • BĂĽromöbel: 13 Jahre
  • Drucker: 3 Jahre
  • Software: 3 Jahre
  • Monitore: 3 Jahre

Beispiel Abschreibung:

Laptop fĂĽr 1.500 Euro (Nutzungsdauer 3 Jahre):

  • Jahr 1: 1.500 / 3 = 500 Euro
  • Jahr 2: 500 Euro
  • Jahr 3: 500 Euro

Unterjähriger Kauf: Bei Kauf während des Jahres nur anteilig absetzen (monatsgenau).

Laptop fĂĽr 1.500 Euro, gekauft am 1. Juli:

  • Jahr 1: 500 Euro Ă— 6/12 = 250 Euro
  • Jahr 2: 500 Euro
  • Jahr 3: 500 Euro
  • Jahr 4: 250 Euro (Restbetrag)

Telekommunikationskosten absetzen

Telefon- und Internetkosten können Sie anteilig oder pauschal absetzen.

Variante 1: Pauschale ohne Nachweis (fĂĽr Arbeitnehmer)

  • 20 Euro pro Monat ohne Einzelnachweis
  • 240 Euro pro Jahr absetzbar
  • Einfach und unkompliziert
  • Kein Nachweis der tatsächlichen Kosten nötig

Variante 2: Tatsächliche Kosten (meist höher)

Bei beruflichem Anschluss:

  • Komplett absetzbar (100 Prozent)
  • Alle Kosten: GrundgebĂĽhr, Flatrate, Datenvolumen

Bei privatem Anschluss mit beruflicher Nutzung:

  • Aufteilung nach Nutzungsanteil (realistisch schätzen)
  • Typisch: 30-50 Prozent beruflich

Beispiel:

Internet und Telefon: 50 Euro/Monat = 600 Euro/Jahr Berufliche Nutzung geschätzt: 40 Prozent Absetzbar: 600 × 40 Prozent = 240 Euro

Wichtig: Bei vollständigem Abzug muss glaubhaft sein, dass der Anschluss ausschließlich beruflich genutzt wird (schwer bei Privatpersonen).

Arbeitsmittel richtig dokumentieren

Belege aufbewahren:

  • Kaufbelege, Rechnungen
  • Online-Bestellbestätigungen
  • KontoauszĂĽge
  • Lieferscheine

Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre (digital oder physisch)

Nachweis der beruflichen Nutzung:

Bei gemischter Nutzung (privat und beruflich):

  • Glaubhafte Darlegung der ĂĽberwiegenden beruflichen Nutzung
  • Bei Nachfrage: Tätigkeitsbeschreibung, warum Gegenstand nötig ist

Tipp: Kaufen Sie Arbeitsmittel auf Rechnung (nicht bar) und nutzen Sie ein separates Konto oder Kreditkarte fĂĽr berufliche Anschaffungen. Das erleichtert die Dokumentation.

Sonderfälle und häufige Fragen

Kann ich Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer kombinieren?

Grundsätzlich nein – aber es gibt Ausnahmen.

Regel: Sie müssen sich zwischen Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer entscheiden. Beides gleichzeitig für dieselbe Tätigkeit ist nicht möglich.

Ausnahme: Mehrere Tätigkeiten

Wenn Sie mehrere berufliche Tätigkeiten ausüben, können Sie für verschiedene Tätigkeiten unterschiedlich abrechnen:

Beispiel:

Maria ist angestellte Lehrerin (Hauptjob) und freiberufliche Autorin (Nebentätigkeit):

  • Lehrerin: Homeoffice-Pauschale fĂĽr Vor- und Nachbereitung zuhause
  • Autorin: Arbeitszimmer (unbegrenzter Abzug als Tätigkeitsmittelpunkt)

Voraussetzung: Klare Trennung der Tätigkeiten und Dokumentation.

Was gilt bei Kurzarbeit?

Auch bei Kurzarbeit können Sie die Homeoffice-Pauschale nutzen.

Homeoffice-Tage bei Kurzarbeit:

  • Zählen als normale Homeoffice-Tage
  • Pauschale wie gewohnt absetzbar

Besonderheit: Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Die Homeoffice-Pauschale senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit indirekt die Steuerlast.

Arbeitgeber erstattet Homeoffice-Kosten – was nun?

Wenn Ihr Arbeitgeber Homeoffice-Kosten steuerfrei erstattet, reduziert das Ihren Abzug.

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen:

  • Zuschuss fĂĽr BĂĽroausstattung
  • Ăśbernahme von Internet-Kosten
  • Bereitstellung von Arbeitsmitteln

Regel: Sie können nur die Kosten absetzen, die nicht schon vom Arbeitgeber erstattet wurden.

Beispiel:

Thomas bekommt 30 Euro/Monat Homeoffice-Zuschuss (360 Euro/Jahr):

  • Homeoffice-Pauschale berechnet: 180 Tage Ă— 6 = 1.080 Euro
  • AbzĂĽglich Arbeitgeberzuschuss: 1.080 - 360 = 720 Euro
  • Absetzbar: 720 Euro

Wichtig: Arbeitgeber mĂĽssen Erstattungen in der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen.

Homeoffice in Mietwohnung vs. Eigentum

Die Absetzbarkeit unterscheidet sich je nach Wohnsituation.

Mietwohnung:

  • Miete und Nebenkosten anteilig absetzbar
  • Einfache Berechnung
  • Renovierungen anteilig absetzbar

Eigentum (Haus oder Eigentumswohnung):

  • Gebäudeabschreibung (2 Prozent pro Jahr, anteilig)
  • Schuldzinsen fĂĽr Darlehen (anteilig)
  • Grundsteuer, Versicherungen (anteilig)
  • Renovierungen, Instandhaltung (anteilig)

Vorteil Eigentum: Oft höhere absetzbare Beträge durch Abschreibung und Zinsen.

Rechenbeispiel Eigentum:

Haus 120 qm, Arbeitszimmer 15 qm (12,5 Prozent)

  • Gebäudewert: 300.000 Euro
  • Darlehenszinsen: 8.000 Euro/Jahr
  • Grundsteuer: 600 Euro/Jahr
  • Versicherung: 800 Euro/Jahr

Absetzbar (12,5 Prozent):

  • Abschreibung: 300.000 Ă— 2 Prozent Ă— 12,5 Prozent = 750 Euro
  • Zinsen: 8.000 Ă— 12,5 Prozent = 1.000 Euro
  • Grundsteuer: 600 Ă— 12,5 Prozent = 75 Euro
  • Versicherung: 800 Ă— 12,5 Prozent = 100 Euro

Gesamt: 1.925 Euro (deutlich mehr als die Pauschale)

Doppelte HaushaltsfĂĽhrung und Homeoffice

Wenn Sie aus beruflichen GrĂĽnden eine Zweitwohnung haben, gelten Sonderregelungen.

Doppelte HaushaltsfĂĽhrung:

  • Kosten der Zweitwohnung am Arbeitsort absetzbar
  • Heimfahrten absetzbar

Homeoffice bei doppelter HaushaltsfĂĽhrung:

  • Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer am Hauptwohnsitz möglich
  • Kombination mit Verpflegungspauschalen und Fahrtkosten

Vorteil: Mehrere Kostenblöcke kombinierbar.

Was ist mit Umzugskosten fĂĽrs Homeoffice?

Umzugskosten können absetzbar sein, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist.

Beruflich veranlasst:

  • Umzug wegen neuem Job
  • Umzug fĂĽr besseres Homeoffice (schwer nachzuweisen)
  • Umzug auf Wunsch des Arbeitgebers

Absetzbare Umzugskosten:

  • Transportkosten
  • MaklergebĂĽhren (bei Mietwohnung nur noch begrenzt)
  • Doppelte Mietzahlungen (Ăśberschneidung alt/neu)
  • Umzugspauschale (derzeit ca. 886 Euro fĂĽr Ledige, 1.772 Euro fĂĽr Verheiratete)

Tipp: Umzug für größeres Arbeitszimmer ist schwer als beruflich veranlasst nachzuweisen. Dokumentieren Sie die berufliche Notwendigkeit gut (Arbeitgeberbestätigung, E-Mails).

Für Selbstständige: Besonderheiten bei Betriebsausgaben

Selbstständige und Freiberufler haben etwas andere Regelungen als Arbeitnehmer.

Betriebsausgaben statt Werbungskosten

Unterschied:

  • Arbeitnehmer: Werbungskosten in Anlage N
  • Selbstständige: Betriebsausgaben in EĂśR oder Bilanz

Vorteil für Selbstständige: Kein Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 Euro), daher wirken sich alle Kosten sofort aus.

Umsatzsteuer beachten

Vorsteuerabzug: Selbstständige mit Regelbesteuerung können Vorsteuer aus Anschaffungen abziehen.

Beispiel:

Computer fĂĽr 1.190 Euro brutto:

  • Netto: 1.000 Euro (absetzbar ĂĽber 3 Jahre)
  • Vorsteuer: 190 Euro (sofort mit Finanzamt verrechnen)

Kleinunternehmer: Keine Umsatzsteuer, daher auch kein Vorsteuerabzug. Bruttopreis ist Basis fĂĽr Abschreibung.

Arbeitszimmer bei Selbstständigen

Meist unbegrenzter Abzug: Wenn Homeoffice Ihr Tätigkeitsmittelpunkt ist (typisch für viele Selbstständige), können Sie alle anteiligen Kosten unbegrenzt absetzen.

Besonderheit: Auch wenn Sie gelegentlich Kundentermine haben, zählt das Homeoffice als Mittelpunkt, wenn Sie mehr als 50 Prozent der Arbeitszeit dort verbringen.

Gewerbesteuer-Hinzurechnung bei Miete

Achtung Gewerbetreibende: Bei Gewerbetreibenden (nicht Freiberuflern) kann ein Teil der Miete zur Gewerbesteuer hinzugerechnet werden.

Regel: 50 Prozent der Mietzahlungen ĂĽber 200.000 Euro/Jahr werden dem Gewerbeertrag hinzugerechnet.

Praxis: Betrifft meist nur sehr groĂźe Betriebe. Kleine Homeoffice-Unternehmen sind davon nicht betroffen.

Praktische Tipps fĂĽr maximale Steuerersparnis

Optimale Strategie wählen

Entscheidungsbaum:

  1. Haben Sie ein separates Arbeitszimmer, das die Voraussetzungen erfĂĽllt?

    • Nein → Homeoffice-Pauschale nutzen
    • Ja → Weiter zu 2
  2. Sind Ihre anteiligen Kosten höher als 1.260 Euro?

    • Nein → Homeoffice-Pauschale kann gĂĽnstiger sein
    • Ja → Weiter zu 3
  3. Ist das Arbeitszimmer Ihr Tätigkeitsmittelpunkt oder kein anderer Arbeitsplatz verfügbar?

    • Ja, Mittelpunkt → Arbeitszimmer unbegrenzt (beste Option)
    • Ja, kein anderer Platz → Arbeitszimmer bis 1.260 Euro (dann Pauschale vergleichen)
    • Nein → Homeoffice-Pauschale

Belege und Dokumentation optimal fĂĽhren

Digitales System aufbauen:

  1. Ordner-Struktur erstellen:

    • 2025_Homeoffice
      • Arbeitsmittel
      • Rechnungen
      • Nachweise
      • Fotos
  2. Belege sofort scannen/fotografieren:

    • Apps: Scanbot, Adobe Scan, Office Lens
    • Originalbelege trotzdem aufbewahren
  3. Homeoffice-Tage dokumentieren:

    • Excel-Sheet fĂĽhren (Datum, HO ja/nein, Notizen)
    • Oder digitaler Kalender mit Tag “Homeoffice”
    • Automatisch mit Zeiterfassungs-Tools
  4. Jährliche Zusammenfassung:

    • Dezember: Homeoffice-Tage zählen
    • Januar: Arbeitszimmer-Kosten zusammenrechnen
    • Februar: Vergleich Pauschale vs. Arbeitszimmer
    • März: Steuererklärung mit optimalem Ansatz

Fehler vermeiden

Häufige Fehler:

Fehler 1: Pauschale und Arbeitszimmer gleichzeitig ansetzen

  • FĂĽr dieselbe Tätigkeit nicht möglich
  • Finanzamt streicht den höheren Betrag

Fehler 2: Arbeitszimmer ohne Voraussetzungen ansetzen

  • Durchgangszimmer oder Wohn-/Schlafzimmer
  • Finanzamt lehnt komplett ab

Fehler 3: Keine Dokumentation der Homeoffice-Tage

  • Bei Nachfrage können Sie nichts vorlegen
  • Finanzamt streicht Pauschale

Fehler 4: Private Nutzung verschweigen

  • Computer zu mehr als 10 Prozent privat genutzt
  • Nur anteiliger Abzug möglich, nicht 100 Prozent

Fehler 5: Belege nicht aufbewahren

  • Finanzamt kann bis zu 10 Jahre rĂĽckwirkend prĂĽfen
  • Ohne Belege kein Abzug

Planung für nächstes Jahr

Vorausschauend optimieren:

Wenn Sie aktuell keine separates Arbeitszimmer haben:

  • PrĂĽfen Sie, ob Umbau/Umzug möglich und lohnend ist
  • Rechnen Sie durch: Höhere Miete vs. Steuerersparnis

Wenn Sie knapp unter 1.260 Euro Pauschale liegen:

  • Können Sie mehr Tage im Homeoffice arbeiten?
  • Mit Arbeitgeber ĂĽber flexibles Arbeiten sprechen

Wenn Sie Arbeitsmittel anschaffen wollen:

  • Timing: Bis 31.12. kaufen fĂĽr Abzug im laufenden Jahr
  • Oder auf Januar verschieben, wenn Einkommen nächstes Jahr höher
  • GWG-Grenze (800 Euro) beachten fĂĽr Sofortabzug

Checkliste für Ihre Steuererklärung

Nutzen Sie diese Checkliste, um nichts zu vergessen:

Vorbereitung

  • Homeoffice-Tage gezählt
  • Dokumentation (Kalender/Liste) vollständig
  • Entscheidung: Pauschale oder Arbeitszimmer
  • Alle Belege gesammelt
  • Arbeitgebererstattungen geprĂĽft

Bei Homeoffice-Pauschale

  • Anzahl ausschlieĂźlicher Homeoffice-Tage ermittelt
  • Maximalbetrag 1.260 Euro beachtet
  • In Anlage N (Arbeitnehmer) oder EĂśR (Selbstständige) eingetragen

Bei Arbeitszimmer

  • Voraussetzungen geprĂĽft (separater Raum, berufliche Nutzung)
  • Flächenberechnung durchgefĂĽhrt (qm Arbeitszimmer / qm Gesamt)
  • Kosten zusammengerechnet (Miete, Nebenkosten etc.)
  • Anteilige Kosten berechnet
  • Fotos und Grundriss vorhanden
  • Nachweis Tätigkeitsmittelpunkt (fĂĽr unbegrenzten Abzug)

Arbeitsmittel

  • Alle Anschaffungen aufgelistet
  • GWG bis 800 Euro identifiziert (Sofortabzug)
  • Abschreibungen ĂĽber 800 Euro berechnet
  • Belege vollständig
  • Telekommunikationskosten ermittelt (Pauschale 240 Euro oder tatsächlich)

Sonstiges

  • Fahrtkosten zur Arbeit (an Nicht-Homeoffice-Tagen)
  • Fortbildungskosten
  • Fachliteratur
  • ArbeitgeberzuschĂĽsse berĂĽcksichtigt

Fazit: Nutzen Sie Ihre steuerlichen Möglichkeiten

Das Homeoffice bietet erhebliche Steuervorteile – wenn Sie sie richtig nutzen. Mit der Homeoffice-Pauschale oder dem Arbeitszimmer-Abzug plus Arbeitsmitteln können Sie mehrere hundert bis über tausend Euro Steuern sparen.

Die wichtigsten Erkenntnisse:

Homeoffice-Pauschale:

  • Einfach und unkompliziert
  • 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro
  • Ideal ohne separates Arbeitszimmer
  • Dokumentation der Homeoffice-Tage erforderlich

Arbeitszimmer:

  • Höherer Abzug bei separatem Raum
  • Unbegrenzter Abzug bei Tätigkeitsmittelpunkt
  • Begrenzt auf 1.260 Euro ohne Mittelpunkt
  • Mehr Nachweispflichten

Arbeitsmittel zusätzlich absetzbar:

  • Möbel, Computer, Software
  • Bis 800 Euro sofort, darĂĽber Abschreibung
  • Telefon und Internet anteilig oder pauschal 240 Euro

Ihr Aktionsplan:

  1. Jetzt: Homeoffice-Tage ab sofort dokumentieren
  2. Laufend: Belege fĂĽr Arbeitsmittel sammeln
  3. Ende des Jahres: Tage zählen und Kosten zusammenrechnen
  4. Januar: Vergleich Pauschale vs. Arbeitszimmer durchfĂĽhren
  5. Steuererklärung: Optimale Variante nutzen

Zusätzliche Ressourcen: Mehr zur optimalen Einrichtung Ihres Homeoffice finden Sie in unserem ultimativen Einrichtungsratgeber. Um Ihre Homeoffice-Kosten zu senken, können Sie auch über Energieeffizienz und optimale Beleuchtung nachdenken.

Die steuerliche Absetzbarkeit Ihres Homeoffice kann Ihre Investition in ergonomische Möbel und gute Technik teilweise refinanzieren. Nutzen Sie diese Möglichkeiten und holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück. Jeder Euro, den Sie nicht absetzen, ist verschenktes Geld.

Starten Sie heute mit der Dokumentation Ihrer Homeoffice-Tage. Ihr zukünftiges Ich wird es Ihnen danken – spätestens, wenn die Steuererstattung auf Ihrem Konto eingeht.

Häufig gestellte Fragen

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