Homeoffice steuerlich absetzen: Kompletter Leitfaden zur Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer
Erfahren Sie, wie Sie Ihr Homeoffice steuerlich optimal absetzen – mit Homeoffice-Pauschale, Arbeitszimmer-Regelung und allen absetzbaren Kosten für Arbeitnehmer und Selbstständige.

Die Arbeit im Homeoffice kann Ihre Steuerlast erheblich senken – wenn Sie wissen, wie. Ob Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer, ob Arbeitnehmer oder Selbstständiger: Die steuerlichen Regelungen bieten verschiedene Möglichkeiten, Ihre Kosten geltend zu machen.
Doch die verschiedenen Regelungen sind komplex: Wann lohnt sich die Homeoffice-Pauschale? Wann ist das Arbeitszimmer die bessere Wahl? Welche zusätzlichen Kosten können Sie absetzen? Und wie dokumentieren Sie alles korrekt?
In diesem umfassenden Leitfaden erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Homeoffice optimal steuerlich absetzen – mit konkreten Rechenbeispielen, praktischen Tipps und allen wichtigen Regelungen für 2025.
Die zwei Wege: Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer
Das deutsche Steuerrecht bietet zwei grundsätzliche Möglichkeiten, Ihre Homeoffice-Kosten abzusetzen. Die Wahl der richtigen Option kann mehrere hundert Euro Steuerersparnis ausmachen.
Die Homeoffice-Pauschale: Einfach und unkompliziert
Die Homeoffice-Pauschale wurde 2020 eingeführt und seither mehrfach angepasst. Sie ist die einfachste Möglichkeit, Homeoffice-Kosten geltend zu machen.
So funktioniert die Homeoffice-Pauschale:
- 6 Euro pro Tag, an dem Sie ausschlieĂźlich im Homeoffice arbeiten
- Maximal 1.260 Euro pro Jahr (entspricht 210 Homeoffice-Tagen)
- Kein Nachweis einzelner Kosten notwendig
- Kein separates Arbeitszimmer erforderlich
- Gilt als Werbungskosten für Arbeitnehmer oder Betriebsausgaben für Selbstständige
Wichtig: Die Pauschale können Sie nur für Tage ansetzen, an denen Sie ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben. Tage mit Büropräsenz oder Außenterminen zählen nicht.
Rechenbeispiel 1: Teilzeit-Homeoffice
Lisa arbeitet 3 Tage pro Woche im Homeoffice (156 Tage pro Jahr):
- 156 Tage Ă— 6 Euro = 936 Euro
- Steuerersparnis bei 30 Prozent Steuersatz: ca. 280 Euro
Rechenbeispiel 2: Vollzeit-Homeoffice
Markus arbeitet komplett remote (230 Tage pro Jahr):
- 230 Tage Ă— 6 Euro = 1.380 Euro
- Aber: Nur maximal 1.260 Euro absetzbar
- Steuerersparnis bei 35 Prozent Steuersatz: ca. 441 Euro
Das häusliche Arbeitszimmer: Höhere Abzüge bei bestimmten Voraussetzungen
Wenn Sie ein separates Zimmer ausschließlich beruflich nutzen, können Sie unter bestimmten Bedingungen deutlich mehr absetzen als die Pauschale.
Voraussetzungen fĂĽr das Arbeitszimmer:
- Räumlich abgetrennter Raum (kein Durchgangszimmer, keine Wohn-/Schlafzimmernutzung)
- AusschlieĂźlich oder nahezu ausschlieĂźlich berufliche Nutzung (mindestens 90 Prozent)
- Büromäßige Ausstattung (Schreibtisch, Stuhl, Regale)
Zwei Stufen der Absetzbarkeit:
Stufe 1: Begrenzter Abzug (maximal 1.260 Euro)
Wenn Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur VerfĂĽgung steht:
- Arbeitnehmer ohne festen BĂĽroarbeitsplatz
- Lehrer, die nur Klassenraum haben
- AuĂźendienstmitarbeiter ohne BĂĽro
Stufe 2: Unbegrenzter Abzug
Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit bildet:
- Selbstständige und Freiberufler, die hauptsächlich von Zuhause arbeiten
- Arbeitnehmer, die vertraglich im Homeoffice arbeiten
- Personen ohne anderen Arbeitsplatz mit überwiegender Bürotätigkeit
Wichtig: Sie müssen sich zwischen Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer-Abzug entscheiden. Beides gleichzeitig ist nicht möglich – außer für verschiedene Tätigkeiten (siehe unten).
Vergleich: Was lohnt sich fĂĽr wen?
Die Homeoffice-Pauschale lohnt sich fĂĽr:
- Arbeitnehmer ohne separates Arbeitszimmer
- Personen, die in Wohn- oder Schlafzimmer arbeiten
- Menschen mit niedrigen tatsächlichen Kosten
- Bei weniger als 210 Homeoffice-Tagen
- Wenn Sie keine Nachweise führen möchten
Das Arbeitszimmer lohnt sich fĂĽr:
- Personen mit separatem Raum, der Voraussetzungen erfĂĽllt
- Bei hohen tatsächlichen Kosten (Miete, Nebenkosten)
- Selbstständige mit Homeoffice als Tätigkeitsmittelpunkt
- Bei mehr als 210 Homeoffice-Tagen
- Wenn unbegrenzter Abzug möglich ist
Rechenbeispiel Vergleich:
Julia hat ein 15 qm Arbeitszimmer in 100 qm Wohnung:
- Warmmiete: 1.200 Euro/Monat = 14.400 Euro/Jahr
- Anteilig (15/100): 2.160 Euro/Jahr
Option 1: Homeoffice-Pauschale
- 210 Tage Ă— 6 Euro = 1.260 Euro
Option 2: Arbeitszimmer (unbegrenzt absetzbar)
- 2.160 Euro
Ergebnis: Das Arbeitszimmer bringt 900 Euro mehr Abzug (bei 30 Prozent Steuersatz = 270 Euro mehr Ersparnis)
Schritt-fĂĽr-Schritt: So setzen Sie die Homeoffice-Pauschale ab
Die Homeoffice-Pauschale ist die einfachere Variante. So gehen Sie vor:
Schritt 1: Homeoffice-Tage dokumentieren
FĂĽhren Sie eine einfache Liste oder einen Kalender, in dem Sie jeden Homeoffice-Tag notieren.
Einfache Dokumentation:
Variante 1: Excel-Tabelle
Datum | Homeoffice | Notizen
2025-01-08 | Ja | Vollständig im Homeoffice
2025-01-09 | Nein | Im BĂĽro
2025-01-10 | Ja | Ganztägig Homeoffice Variante 2: Kalender
- Markieren Sie Homeoffice-Tage in Ihrem Kalender
- Notieren Sie “HO” oder “Homeoffice”
- Zählen Sie am Jahresende
Variante 3: App oder Tool
- Digitaler Kalender (Google, Outlook)
- Zeit-Tracking-Apps
- Spezielle Homeoffice-Tracker
Was Sie NICHT dokumentieren mĂĽssen:
- Einzelne Kostenbelege
- Nachweis über Raumgröße
- Fotos des Arbeitsplatzes
Schritt 2: Homeoffice-Tage zählen
Am Jahresende zählen Sie alle Tage, an denen Sie ausschließlich im Homeoffice waren.
Zählen als Homeoffice-Tag:
- Volle Arbeitstage im Homeoffice
- Kurzarbeitstage im Homeoffice
- Homeoffice an Teilzeitarbeitstagen
Zählen NICHT als Homeoffice-Tag:
- Tage mit Büropräsenz (auch nur stundenweise)
- Tage mit Kundenterminen auĂźer Haus
- Dienstreisen
- Urlaubs- und Krankheitstage
- Wochenenden und Feiertage
Schritt 3: Pauschale berechnen
Multiplizieren Sie Ihre Homeoffice-Tage mit 6 Euro, maximal jedoch 1.260 Euro.
Formel: Homeoffice-Pauschale = min(Anzahl Tage Ă— 6 Euro, 1.260 Euro)
Beispiele:
- 100 Tage: 100 Ă— 6 = 600 Euro
- 180 Tage: 180 Ă— 6 = 1.080 Euro
- 210 Tage: 210 Ă— 6 = 1.260 Euro (Maximum erreicht)
- 250 Tage: 250 Ă— 6 = 1.500 Euro, aber nur 1.260 Euro absetzbar
Schritt 4: In der Steuererklärung eintragen
FĂĽr Arbeitnehmer (Anlage N):
- Zeile “Homeoffice-Pauschale”
- Betrag eintragen (maximal 1.260 Euro)
- Anzahl Tage angeben
- Keine weiteren Belege nötig (außer bei Nachfrage)
Für Selbstständige (Anlage EÜR oder Bilanz):
- Als Betriebsausgaben unter “Sonstige Kosten”
- Bezeichnung: “Homeoffice-Pauschale”
- Anzahl Tage in Erläuterungen angeben
Schritt 5: Steuerersparnis berechnen
Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab.
Steuerersparnis = Pauschale Ă— Ihr Grenzsteuersatz
Beispielrechnungen:
Niedrigverdiener (25 Prozent Steuersatz):
- 1.260 Euro Ă— 25 Prozent = 315 Euro Ersparnis
Durchschnittsverdiener (35 Prozent Steuersatz):
- 1.260 Euro Ă— 35 Prozent = 441 Euro Ersparnis
Gutverdiener (42 Prozent Steuersatz):
- 1.260 Euro Ă— 42 Prozent = 529 Euro Ersparnis
Spitzenverdiener (45 Prozent Steuersatz):
- 1.260 Euro Ă— 45 Prozent = 567 Euro Ersparnis
Hinzu kommen gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Das häusliche Arbeitszimmer steuerlich absetzen
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie mit dem Arbeitszimmer-Abzug mehr Steuern sparen.
Voraussetzungen prĂĽfen
Gehen Sie diese Checkliste durch, um zu prĂĽfen, ob Ihr Arbeitszimmer absetzbar ist:
Räumliche Voraussetzungen:
- Separater, abgeschlossener Raum (nicht Durchgangszimmer)
- Keine private Mitnutzung (kein Gästezimmer, kein Schlafzimmer)
- Büromäßige Ausstattung (Schreibtisch, Stuhl, Regale)
- AusschlieĂźlich oder fast ausschlieĂźlich beruflich genutzt (mehr als 90 Prozent)
Berufliche Voraussetzungen (fĂĽr unbegrenzten Abzug):
- Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit liegt im Arbeitszimmer
- Mehr als 50 Prozent der Arbeitszeit findet hier statt
- Kein anderer Arbeitsplatz verfĂĽgbar oder zumutbar
Berufliche Voraussetzungen (fĂĽr begrenzten Abzug 1.260 Euro):
- Kein anderer Arbeitsplatz steht zur VerfĂĽgung
- Tätigkeiten erfordern Büroarbeitsplatz
Absetzbare Kosten berechnen
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie diese Kosten anteilig absetzen:
Direkt absetzbare Kosten:
- Miete (Kaltmiete)
- Nebenkosten (Heizung, Wasser, Strom, MĂĽll)
- Grundsteuer (bei Eigentum)
- Gebäudeversicherung
- Renovierungskosten (anteilig)
- Schönheitsreparaturen
- Reinigungskosten
Nicht absetzbar:
- Einrichtung (Möbel, Computer) – diese zählen als Arbeitsmittel (siehe unten)
- Gartenarbeiten
- Private Räume
Berechnung der anteiligen Kosten:
Formel: Absetzbare Kosten = Jahreskosten × (Fläche Arbeitszimmer / Fläche Gesamtwohnung)
Rechenbeispiel:
Wohnung: 90 qm, Arbeitszimmer: 12 qm
- Warmmiete: 1.100 Euro/Monat = 13.200 Euro/Jahr
- Anteil: 12/90 = 13,33 Prozent
- Absetzbar: 13.200 Ă— 0,1333 = 1.760 Euro
Bei Eigentum zusätzlich:
- Abschreibung des Gebäudewerts (2 Prozent pro Jahr, anteilig)
- Schuldzinsen fĂĽr Baudarlehen (anteilig)
Dokumentation und Nachweise
FĂĽr das Arbeitszimmer brauchen Sie mehr Nachweise als fĂĽr die Pauschale:
Erforderliche Unterlagen:
- Grundriss oder Skizze mit eingezeichnetem Arbeitszimmer
- Flächenberechnung (Arbeitszimmer und Gesamtwohnung)
- Fotos des Arbeitszimmers (zeigen büromäßige Ausstattung)
- Mietvertrag oder Kaufvertrag
- Nebenkostenabrechnungen
- Belege fĂĽr Renovierungen
- Nachweis der beruflichen Nutzung (Arbeitsvertrag, Bestätigung Arbeitgeber)
Tipp: Erstellen Sie einen Ordner (digital oder physisch) mit allen Unterlagen. Das Finanzamt kann diese jederzeit anfordern.
Wann ist das Arbeitszimmer unbegrenzt absetzbar?
Der unbegrenzte Abzug bringt die höchste Steuerersparnis, gilt aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Unbegrenzter Abzug fĂĽr:
Selbstständige und Freiberufler:
- Wenn Homeoffice Hauptarbeitsort ist
- Mehr als 50 Prozent der Arbeitszeit im Arbeitszimmer
- Keine oder nur gelegentliche AuĂźentermine
Typische Berufe:
- Softwareentwickler, Designer, Berater
- Autoren, Ăśbersetzer, Lektoren
- Online-Unternehmer, E-Commerce
- Coaches, Therapeuten (mit Praxisraum zuhause)
Arbeitnehmer:
- Mit vertraglicher Homeoffice-Vereinbarung
- Ohne anderen zur VerfĂĽgung stehenden Arbeitsplatz
- Wenn Tätigkeitsmittelpunkt nachweislich zuhause
Beispiel unbegrenzter Abzug:
Stefan ist selbstständiger Softwareentwickler:
- 20 qm Arbeitszimmer in 100 qm Eigentumswohnung
- Gebäudewert: 250.000 Euro
- Grundsteuer: 400 Euro/Jahr
- Nebenkosten: 3.600 Euro/Jahr
- Renovierung Arbeitszimmer: 2.000 Euro
Berechnung (20 Prozent Anteil):
- Abschreibung: 250.000 Ă— 2 Prozent Ă— 20 Prozent = 1.000 Euro
- Grundsteuer: 400 Ă— 20 Prozent = 80 Euro
- Nebenkosten: 3.600 Ă— 20 Prozent = 720 Euro
- Renovierung: 2.000 Ă— 20 Prozent = 400 Euro
Gesamt absetzbar: 2.200 Euro Steuerersparnis bei 40 Prozent Steuersatz: 880 Euro
Arbeitsmittel zusätzlich absetzen
Unabhängig von Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer können Sie Arbeitsmittel absetzen. Das wird oft übersehen und verschenkt Steuervorteile.
Was sind Arbeitsmittel?
Arbeitsmittel sind Gegenstände, die Sie ausschließlich oder zumindest zu mehr als 90 Prozent beruflich nutzen.
Typische Arbeitsmittel im Homeoffice:
Büromöbel:
- Schreibtisch
- BĂĽrostuhl
- Regale, Schränke
- Rollcontainer
- Stehpult oder höhenverstellbarer Tisch
- Beleuchtung (Schreibtischlampe)
Technik:
- Computer, Laptop
- Monitor(e)
- Drucker, Scanner
- Tastatur, Maus
- Webcam, Headset
- Externe Festplatten
- USB-Hubs, Kabel
Software:
- Microsoft Office
- Adobe Creative Cloud
- Projektmanagement-Tools
- Antiviren-Software
- Buchhaltungssoftware
BĂĽromaterial:
- Stifte, Papier, Ordner
- Druckerpatronen
- Notizblöcke
- Whiteboard
Fachliteratur und Fortbildung:
- FachbĂĽcher
- Online-Kurse
- Webinare, Seminare
- Fachzeitschriften-Abos
Sofortabzug oder Abschreibung?
Die Kosten für Arbeitsmittel können Sie je nach Höhe sofort oder verteilt über mehrere Jahre absetzen.
Geringwertige WirtschaftsgĂĽter (GWG):
Bis 800 Euro netto (952 Euro brutto):
- Sofortiger Abzug im Jahr der Anschaffung
- Komplette Kosten auf einmal absetzbar
Beispiel: Bürostuhl für 600 Euro → 600 Euro im Jahr 2025 absetzbar
Ăśber 800 Euro netto:
- Abschreibung ĂĽber die Nutzungsdauer
- Verteilt ĂĽber mehrere Jahre
Typische Nutzungsdauern (AfA-Tabelle):
- Computer, Laptops: 3 Jahre
- Büromöbel: 13 Jahre
- Drucker: 3 Jahre
- Software: 3 Jahre
- Monitore: 3 Jahre
Beispiel Abschreibung:
Laptop fĂĽr 1.500 Euro (Nutzungsdauer 3 Jahre):
- Jahr 1: 1.500 / 3 = 500 Euro
- Jahr 2: 500 Euro
- Jahr 3: 500 Euro
Unterjähriger Kauf: Bei Kauf während des Jahres nur anteilig absetzen (monatsgenau).
Laptop fĂĽr 1.500 Euro, gekauft am 1. Juli:
- Jahr 1: 500 Euro Ă— 6/12 = 250 Euro
- Jahr 2: 500 Euro
- Jahr 3: 500 Euro
- Jahr 4: 250 Euro (Restbetrag)
Telekommunikationskosten absetzen
Telefon- und Internetkosten können Sie anteilig oder pauschal absetzen.
Variante 1: Pauschale ohne Nachweis (fĂĽr Arbeitnehmer)
- 20 Euro pro Monat ohne Einzelnachweis
- 240 Euro pro Jahr absetzbar
- Einfach und unkompliziert
- Kein Nachweis der tatsächlichen Kosten nötig
Variante 2: Tatsächliche Kosten (meist höher)
Bei beruflichem Anschluss:
- Komplett absetzbar (100 Prozent)
- Alle Kosten: GrundgebĂĽhr, Flatrate, Datenvolumen
Bei privatem Anschluss mit beruflicher Nutzung:
- Aufteilung nach Nutzungsanteil (realistisch schätzen)
- Typisch: 30-50 Prozent beruflich
Beispiel:
Internet und Telefon: 50 Euro/Monat = 600 Euro/Jahr Berufliche Nutzung geschätzt: 40 Prozent Absetzbar: 600 × 40 Prozent = 240 Euro
Wichtig: Bei vollständigem Abzug muss glaubhaft sein, dass der Anschluss ausschließlich beruflich genutzt wird (schwer bei Privatpersonen).
Arbeitsmittel richtig dokumentieren
Belege aufbewahren:
- Kaufbelege, Rechnungen
- Online-Bestellbestätigungen
- KontoauszĂĽge
- Lieferscheine
Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre (digital oder physisch)
Nachweis der beruflichen Nutzung:
Bei gemischter Nutzung (privat und beruflich):
- Glaubhafte Darlegung der ĂĽberwiegenden beruflichen Nutzung
- Bei Nachfrage: Tätigkeitsbeschreibung, warum Gegenstand nötig ist
Tipp: Kaufen Sie Arbeitsmittel auf Rechnung (nicht bar) und nutzen Sie ein separates Konto oder Kreditkarte fĂĽr berufliche Anschaffungen. Das erleichtert die Dokumentation.
Sonderfälle und häufige Fragen
Kann ich Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer kombinieren?
Grundsätzlich nein – aber es gibt Ausnahmen.
Regel: Sie müssen sich zwischen Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer entscheiden. Beides gleichzeitig für dieselbe Tätigkeit ist nicht möglich.
Ausnahme: Mehrere Tätigkeiten
Wenn Sie mehrere berufliche Tätigkeiten ausüben, können Sie für verschiedene Tätigkeiten unterschiedlich abrechnen:
Beispiel:
Maria ist angestellte Lehrerin (Hauptjob) und freiberufliche Autorin (Nebentätigkeit):
- Lehrerin: Homeoffice-Pauschale fĂĽr Vor- und Nachbereitung zuhause
- Autorin: Arbeitszimmer (unbegrenzter Abzug als Tätigkeitsmittelpunkt)
Voraussetzung: Klare Trennung der Tätigkeiten und Dokumentation.
Was gilt bei Kurzarbeit?
Auch bei Kurzarbeit können Sie die Homeoffice-Pauschale nutzen.
Homeoffice-Tage bei Kurzarbeit:
- Zählen als normale Homeoffice-Tage
- Pauschale wie gewohnt absetzbar
Besonderheit: Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Die Homeoffice-Pauschale senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit indirekt die Steuerlast.
Arbeitgeber erstattet Homeoffice-Kosten – was nun?
Wenn Ihr Arbeitgeber Homeoffice-Kosten steuerfrei erstattet, reduziert das Ihren Abzug.
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen:
- Zuschuss fĂĽr BĂĽroausstattung
- Ăśbernahme von Internet-Kosten
- Bereitstellung von Arbeitsmitteln
Regel: Sie können nur die Kosten absetzen, die nicht schon vom Arbeitgeber erstattet wurden.
Beispiel:
Thomas bekommt 30 Euro/Monat Homeoffice-Zuschuss (360 Euro/Jahr):
- Homeoffice-Pauschale berechnet: 180 Tage Ă— 6 = 1.080 Euro
- AbzĂĽglich Arbeitgeberzuschuss: 1.080 - 360 = 720 Euro
- Absetzbar: 720 Euro
Wichtig: Arbeitgeber mĂĽssen Erstattungen in der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen.
Homeoffice in Mietwohnung vs. Eigentum
Die Absetzbarkeit unterscheidet sich je nach Wohnsituation.
Mietwohnung:
- Miete und Nebenkosten anteilig absetzbar
- Einfache Berechnung
- Renovierungen anteilig absetzbar
Eigentum (Haus oder Eigentumswohnung):
- Gebäudeabschreibung (2 Prozent pro Jahr, anteilig)
- Schuldzinsen fĂĽr Darlehen (anteilig)
- Grundsteuer, Versicherungen (anteilig)
- Renovierungen, Instandhaltung (anteilig)
Vorteil Eigentum: Oft höhere absetzbare Beträge durch Abschreibung und Zinsen.
Rechenbeispiel Eigentum:
Haus 120 qm, Arbeitszimmer 15 qm (12,5 Prozent)
- Gebäudewert: 300.000 Euro
- Darlehenszinsen: 8.000 Euro/Jahr
- Grundsteuer: 600 Euro/Jahr
- Versicherung: 800 Euro/Jahr
Absetzbar (12,5 Prozent):
- Abschreibung: 300.000 Ă— 2 Prozent Ă— 12,5 Prozent = 750 Euro
- Zinsen: 8.000 Ă— 12,5 Prozent = 1.000 Euro
- Grundsteuer: 600 Ă— 12,5 Prozent = 75 Euro
- Versicherung: 800 Ă— 12,5 Prozent = 100 Euro
Gesamt: 1.925 Euro (deutlich mehr als die Pauschale)
Doppelte HaushaltsfĂĽhrung und Homeoffice
Wenn Sie aus beruflichen GrĂĽnden eine Zweitwohnung haben, gelten Sonderregelungen.
Doppelte HaushaltsfĂĽhrung:
- Kosten der Zweitwohnung am Arbeitsort absetzbar
- Heimfahrten absetzbar
Homeoffice bei doppelter HaushaltsfĂĽhrung:
- Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer am Hauptwohnsitz möglich
- Kombination mit Verpflegungspauschalen und Fahrtkosten
Vorteil: Mehrere Kostenblöcke kombinierbar.
Was ist mit Umzugskosten fĂĽrs Homeoffice?
Umzugskosten können absetzbar sein, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist.
Beruflich veranlasst:
- Umzug wegen neuem Job
- Umzug fĂĽr besseres Homeoffice (schwer nachzuweisen)
- Umzug auf Wunsch des Arbeitgebers
Absetzbare Umzugskosten:
- Transportkosten
- MaklergebĂĽhren (bei Mietwohnung nur noch begrenzt)
- Doppelte Mietzahlungen (Ăśberschneidung alt/neu)
- Umzugspauschale (derzeit ca. 886 Euro fĂĽr Ledige, 1.772 Euro fĂĽr Verheiratete)
Tipp: Umzug für größeres Arbeitszimmer ist schwer als beruflich veranlasst nachzuweisen. Dokumentieren Sie die berufliche Notwendigkeit gut (Arbeitgeberbestätigung, E-Mails).
Für Selbstständige: Besonderheiten bei Betriebsausgaben
Selbstständige und Freiberufler haben etwas andere Regelungen als Arbeitnehmer.
Betriebsausgaben statt Werbungskosten
Unterschied:
- Arbeitnehmer: Werbungskosten in Anlage N
- Selbstständige: Betriebsausgaben in EÜR oder Bilanz
Vorteil für Selbstständige: Kein Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 Euro), daher wirken sich alle Kosten sofort aus.
Umsatzsteuer beachten
Vorsteuerabzug: Selbstständige mit Regelbesteuerung können Vorsteuer aus Anschaffungen abziehen.
Beispiel:
Computer fĂĽr 1.190 Euro brutto:
- Netto: 1.000 Euro (absetzbar ĂĽber 3 Jahre)
- Vorsteuer: 190 Euro (sofort mit Finanzamt verrechnen)
Kleinunternehmer: Keine Umsatzsteuer, daher auch kein Vorsteuerabzug. Bruttopreis ist Basis fĂĽr Abschreibung.
Arbeitszimmer bei Selbstständigen
Meist unbegrenzter Abzug: Wenn Homeoffice Ihr Tätigkeitsmittelpunkt ist (typisch für viele Selbstständige), können Sie alle anteiligen Kosten unbegrenzt absetzen.
Besonderheit: Auch wenn Sie gelegentlich Kundentermine haben, zählt das Homeoffice als Mittelpunkt, wenn Sie mehr als 50 Prozent der Arbeitszeit dort verbringen.
Gewerbesteuer-Hinzurechnung bei Miete
Achtung Gewerbetreibende: Bei Gewerbetreibenden (nicht Freiberuflern) kann ein Teil der Miete zur Gewerbesteuer hinzugerechnet werden.
Regel: 50 Prozent der Mietzahlungen ĂĽber 200.000 Euro/Jahr werden dem Gewerbeertrag hinzugerechnet.
Praxis: Betrifft meist nur sehr groĂźe Betriebe. Kleine Homeoffice-Unternehmen sind davon nicht betroffen.
Praktische Tipps fĂĽr maximale Steuerersparnis
Optimale Strategie wählen
Entscheidungsbaum:
Haben Sie ein separates Arbeitszimmer, das die Voraussetzungen erfĂĽllt?
- Nein → Homeoffice-Pauschale nutzen
- Ja → Weiter zu 2
Sind Ihre anteiligen Kosten höher als 1.260 Euro?
- Nein → Homeoffice-Pauschale kann günstiger sein
- Ja → Weiter zu 3
Ist das Arbeitszimmer Ihr Tätigkeitsmittelpunkt oder kein anderer Arbeitsplatz verfügbar?
- Ja, Mittelpunkt → Arbeitszimmer unbegrenzt (beste Option)
- Ja, kein anderer Platz → Arbeitszimmer bis 1.260 Euro (dann Pauschale vergleichen)
- Nein → Homeoffice-Pauschale
Belege und Dokumentation optimal fĂĽhren
Digitales System aufbauen:
Ordner-Struktur erstellen:
- 2025_Homeoffice
- Arbeitsmittel
- Rechnungen
- Nachweise
- Fotos
- 2025_Homeoffice
Belege sofort scannen/fotografieren:
- Apps: Scanbot, Adobe Scan, Office Lens
- Originalbelege trotzdem aufbewahren
Homeoffice-Tage dokumentieren:
- Excel-Sheet fĂĽhren (Datum, HO ja/nein, Notizen)
- Oder digitaler Kalender mit Tag “Homeoffice”
- Automatisch mit Zeiterfassungs-Tools
Jährliche Zusammenfassung:
- Dezember: Homeoffice-Tage zählen
- Januar: Arbeitszimmer-Kosten zusammenrechnen
- Februar: Vergleich Pauschale vs. Arbeitszimmer
- März: Steuererklärung mit optimalem Ansatz
Fehler vermeiden
Häufige Fehler:
Fehler 1: Pauschale und Arbeitszimmer gleichzeitig ansetzen
- Für dieselbe Tätigkeit nicht möglich
- Finanzamt streicht den höheren Betrag
Fehler 2: Arbeitszimmer ohne Voraussetzungen ansetzen
- Durchgangszimmer oder Wohn-/Schlafzimmer
- Finanzamt lehnt komplett ab
Fehler 3: Keine Dokumentation der Homeoffice-Tage
- Bei Nachfrage können Sie nichts vorlegen
- Finanzamt streicht Pauschale
Fehler 4: Private Nutzung verschweigen
- Computer zu mehr als 10 Prozent privat genutzt
- Nur anteiliger Abzug möglich, nicht 100 Prozent
Fehler 5: Belege nicht aufbewahren
- Finanzamt kann bis zu 10 Jahre rĂĽckwirkend prĂĽfen
- Ohne Belege kein Abzug
Planung für nächstes Jahr
Vorausschauend optimieren:
Wenn Sie aktuell keine separates Arbeitszimmer haben:
- Prüfen Sie, ob Umbau/Umzug möglich und lohnend ist
- Rechnen Sie durch: Höhere Miete vs. Steuerersparnis
Wenn Sie knapp unter 1.260 Euro Pauschale liegen:
- Können Sie mehr Tage im Homeoffice arbeiten?
- Mit Arbeitgeber ĂĽber flexibles Arbeiten sprechen
Wenn Sie Arbeitsmittel anschaffen wollen:
- Timing: Bis 31.12. kaufen fĂĽr Abzug im laufenden Jahr
- Oder auf Januar verschieben, wenn Einkommen nächstes Jahr höher
- GWG-Grenze (800 Euro) beachten fĂĽr Sofortabzug
Checkliste für Ihre Steuererklärung
Nutzen Sie diese Checkliste, um nichts zu vergessen:
Vorbereitung
- Homeoffice-Tage gezählt
- Dokumentation (Kalender/Liste) vollständig
- Entscheidung: Pauschale oder Arbeitszimmer
- Alle Belege gesammelt
- Arbeitgebererstattungen geprĂĽft
Bei Homeoffice-Pauschale
- Anzahl ausschlieĂźlicher Homeoffice-Tage ermittelt
- Maximalbetrag 1.260 Euro beachtet
- In Anlage N (Arbeitnehmer) oder EÜR (Selbstständige) eingetragen
Bei Arbeitszimmer
- Voraussetzungen geprĂĽft (separater Raum, berufliche Nutzung)
- Flächenberechnung durchgeführt (qm Arbeitszimmer / qm Gesamt)
- Kosten zusammengerechnet (Miete, Nebenkosten etc.)
- Anteilige Kosten berechnet
- Fotos und Grundriss vorhanden
- Nachweis Tätigkeitsmittelpunkt (für unbegrenzten Abzug)
Arbeitsmittel
- Alle Anschaffungen aufgelistet
- GWG bis 800 Euro identifiziert (Sofortabzug)
- Abschreibungen ĂĽber 800 Euro berechnet
- Belege vollständig
- Telekommunikationskosten ermittelt (Pauschale 240 Euro oder tatsächlich)
Sonstiges
- Fahrtkosten zur Arbeit (an Nicht-Homeoffice-Tagen)
- Fortbildungskosten
- Fachliteratur
- ArbeitgeberzuschĂĽsse berĂĽcksichtigt
Fazit: Nutzen Sie Ihre steuerlichen Möglichkeiten
Das Homeoffice bietet erhebliche Steuervorteile – wenn Sie sie richtig nutzen. Mit der Homeoffice-Pauschale oder dem Arbeitszimmer-Abzug plus Arbeitsmitteln können Sie mehrere hundert bis über tausend Euro Steuern sparen.
Die wichtigsten Erkenntnisse:
Homeoffice-Pauschale:
- Einfach und unkompliziert
- 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro
- Ideal ohne separates Arbeitszimmer
- Dokumentation der Homeoffice-Tage erforderlich
Arbeitszimmer:
- Höherer Abzug bei separatem Raum
- Unbegrenzter Abzug bei Tätigkeitsmittelpunkt
- Begrenzt auf 1.260 Euro ohne Mittelpunkt
- Mehr Nachweispflichten
Arbeitsmittel zusätzlich absetzbar:
- Möbel, Computer, Software
- Bis 800 Euro sofort, darĂĽber Abschreibung
- Telefon und Internet anteilig oder pauschal 240 Euro
Ihr Aktionsplan:
- Jetzt: Homeoffice-Tage ab sofort dokumentieren
- Laufend: Belege fĂĽr Arbeitsmittel sammeln
- Ende des Jahres: Tage zählen und Kosten zusammenrechnen
- Januar: Vergleich Pauschale vs. Arbeitszimmer durchfĂĽhren
- Steuererklärung: Optimale Variante nutzen
Zusätzliche Ressourcen: Mehr zur optimalen Einrichtung Ihres Homeoffice finden Sie in unserem ultimativen Einrichtungsratgeber. Um Ihre Homeoffice-Kosten zu senken, können Sie auch über Energieeffizienz und optimale Beleuchtung nachdenken.
Die steuerliche Absetzbarkeit Ihres Homeoffice kann Ihre Investition in ergonomische Möbel und gute Technik teilweise refinanzieren. Nutzen Sie diese Möglichkeiten und holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück. Jeder Euro, den Sie nicht absetzen, ist verschenktes Geld.
Starten Sie heute mit der Dokumentation Ihrer Homeoffice-Tage. Ihr zukünftiges Ich wird es Ihnen danken – spätestens, wenn die Steuererstattung auf Ihrem Konto eingeht.
Häufig gestellte Fragen
Hinweis: Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wenn Sie über diese Links einkaufen, erhalten wir eine kleine Provision. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.


